In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn der Einsatzgrund eine
familiäre oder betriebliche Notsituation ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z. B. Kinder im Haushalt).
Bei Landwirten übernimmt im Regelfall die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Kosten eines Einsatzes,
z. B. bei einem Betriebsunfall, Krankheit oder Kur. Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Sozial- und Jugendhilfeträger, Rentenversicherungsträger,
Beihilfen etc.) informieren wir Sie gerne.
Einsatzverlängerung: Dauert die Erkrankung länger, als der Einsatz genehmigt ist, muss rechtzeitig ein Verlängerungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden.